Gutachten aus Bayern: Heizungsgesetz teilweise verfassungswidrig

Das von der Bundesregierung geplante Heizungsgesetz ist nach Ansicht des Passauer Juraprofessors Meinhard Schröder teilweise verfassungswidrig. Es verstoße in mehreren Punkten gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 GG, sagte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte. Bestes Beispiel sei die Altersgrenze von 80 Jahren für die Befreiung von der Pflicht zum Heizungstausch.

Aiwanger: Wirtschaftliche und gesundheitliche Voraussetzungen nicht berücksichtigt

Eigentümer unter 80 würden Jahren völlig willkürlich anders behandelt als ältere, sagte Aiwanger am Freitag. Zudem nehme der Gesetzentwurf keine Rücksicht auf die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen: "79-Jährige mit schmaler Rente müssen im Extremfall ihr Häuschen verkaufen. Wohlhabende 80-Jährige dürfen hingegen weiterhin mit Öl und Gas heizen." Wenn allerdings die Miteigentümer einer Immobilie jünger sind, "dann schlägt der Heizungstausch wieder voll zu. Das versteht kein Mensch", sagte Aiwanger.

Ungleichbehandlung von Eigentümern und Mietern in der Kritik

Auch die Ungleichbehandlung von Eigentümern und Mietern verstößt laut Rechtsgutachten gegen den Gleichheitsgrundsatz. Hochbetagte Mieter würden nicht berücksichtigt, obwohl auch ihnen ein Heizungstausch nicht zumutbar sei, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar werde, so Aiwanger weiter. Das Heizungsgesetz erfülle die formalen Mindestanforderungen nicht, sei in der Praxis nicht umsetzbar "und gehört in die Tonne", sagte der bayerische Wirtschaftsminister.

Abschied von Öl- und Gasheizungen soll eingeläutet werden

Die Ampel-Regierung will mit dem Gebäudeenergiegesetz schon nächstes Jahr den Abschied von Öl- und Gasheizungen einläuten. Nach dem Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Staatliche Förderung soll den Umstieg sozial abfedern, außerdem soll es Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben.

Redaktion beck-aktuell, 9. Juni 2023 (dpa).