Einwand der wirtschaftlichen Härte gilt nach aktuellem Recht nicht
Nach aktuellem Recht könnten Vermieterinnen und Vermieter die Kosten des Heizungsumbaus auf die Miete umlegen und diese um 8% der aufgewendeten Investitionskosten dauerhaft erhöhen – bei Einhaltung von Kappungsgrenzen in Höhe von zwei bis drei Euro pro Quadratmeter, so der Mieterbund. Der Einwand der wirtschaftlichen Härte, den Mieterinnen und Mieter üblicherweise bei Mietsteigerungen anbringen könnten, gelte in diesem Fall nicht, weil die Vermieter dann gesetzlich zur Modernisierung verpflichtet seien. Mögliche Fördermittel des Bundes für die Heizungssanierung würden so eventuell nicht in Anspruch genommen, weil Vermieterinnen und Vermieter diese von den umlegbaren Kosten abziehen müssten.
Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet
Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Gesetzes soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll für alle Eigentümer unter 80 Jahre gelten. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. So soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Förderprogramme und weitere Härtefallregeln sind geplant, allerdings im Entwurf nicht konkret enthalten.