"Immun Water": Kein zulässiger Name für ein Erfrischungsgetränk
Ein Erfrischungsgetränk mit Limetten-Ingwer-Geschmack darf nicht als "Immun Water" angeboten werden. Denn dies suggeriere zu Unrecht, dass das Getränk einen positiven Einfluss auf das Immunsystem habe, so das OLG Koblenz.
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