Es wirkt wie ein konstruierter Examensfall: Durch einen Hausalarm ist das Gerichtsgebäude 19 Minuten lang während einer laufenden Strafverhandlung verschlossen – eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes? Nein, so der BGH, der Vorsitzende habe von den geschlossenen Türen nichts gewusst.
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