Die Staatsanwaltschaft Koblenz beauftragte in einem Ermittlungsverfahren ein Gutachten zur Einsatzführung im Landkreis Ahrweiler, um zu erfahren, ob sich Todesfälle bei der Flut hätten vermeiden lassen. Das Gutachten entlastet die konkret zum Zeitpunkt der Katastrophe anwesenden Personen, kritisiert aber das Führungssystem.
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