Mittwoch, 2.2.2022
Unrichtiges Grundbuch bei Eintragung kapitalisierter Zinsen

Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen, die im Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, nicht in kapitalisierter Form der Hauptforderung hinzugerechnet und als Betrag der Hypothek eingetragen werden. Anderenfalls wird das Grundbuch laut Bundesgerichtshof teilweise unrichtig. Eine Amtslöschung komme hingegen nicht in Betracht, da der Eintrag nicht inhaltlich unzulässig sei.

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