Donnerstag, 22.6.2023
Bislang kein elektronischer Zugang zu den Grundbuchämtern in Berlin

Solange die Berliner Justiz den elektronischen Zugang zu den Grundbuchämtern noch nicht eröffnet hat, müssen Rechtsanwälte ihre Vollstreckungsanträge und die Ausfertigungen der Titel im Original einreichen. Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung eines Berliner Grundbuchamts, das ohne die Vorlage der Titel die Eintragung einer Sicherungshypothek ablehnte und auch keine rangwahrende Zwischenverfügung traf. 

Mehr lesen
Mittwoch, 2.2.2022
Unrichtiges Grundbuch bei Eintragung kapitalisierter Zinsen

Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen, die im Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, nicht in kapitalisierter Form der Hauptforderung hinzugerechnet und als Betrag der Hypothek eingetragen werden. Anderenfalls wird das Grundbuch laut Bundesgerichtshof teilweise unrichtig. Eine Amtslöschung komme hingegen nicht in Betracht, da der Eintrag nicht inhaltlich unzulässig sei.

Mehr lesen