Mittwoch, 28.4.2021
Grenzschließung zu Frankreich im Frühjahr 2020 war rechtmäßig

Die Bundespolizei durfte im Zuge der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 an der Grenze zu Frankreich Einreisebeschränkungen für nicht erforderliche Reisen aus Frankreich einführen und Grenzübergänge schließen. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage eines französischen Staatsbürgers ab. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits die Berufung an das Oberverwaltungsgericht zugelassen.

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