Donnerstag, 29.10.2020
Voraussetzung der Beihilfe zur Gläubigerbegünstigung durch Anwalt

Ein Anwaltsnotar, der seinem Mandanten zur Rettung eines Grundstücks im Insolvenzverfahren zur Güterstandsvereinbarung sowie zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses rät, kann sich wegen Beihilfe zur Gläubigerbegünstigung strafbar machen. Es bedarf allerdings einer bewertenden Betrachtung im Einzelfall. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.07.2020 entschieden.

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