Dienstag, 19.3.2024
Notarkosten: Kein Abschlag bei Übertragung von gGmbH-Anteil

Notare müssen nicht auf Einnahmen verzichten, nur weil sie es mit einer gemeinnützigen GmbH zu tun haben. Wie der BGH entschieden hat, gibt es bei der Übertragung von Geschäftsanteilen keinen Abschlag: Statt rund 250 Euro erhält ein Notar mehr als 34.000 Euro.

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