Der Bund kann den Ländern über das Infektionsschutzrecht weitreichende Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie machen, die diese genau umzusetzen hätten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Demnach darf der Bund “die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vollumfänglich gesetzlich regeln“, weil er die Gesetzgebungskompetenz für das Infektionsschutzrecht hat.
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