Mittwoch, 14.10.2020
"Weibliches" Gesetz des Justizministeriums nun doch "männlich"

Der vom Bundesjustizministerium zunächst mit weiblichen Endungen formulierte Entwurf für ein neues Insolvenzrecht hat das Kabinett in der üblichen Form passiert – also mit männlichen Bezeichnungen. Statt von "Geschäftsführerin", "Verbraucherin" und "Schuldnerin" ist nun von "Geschäftsführer", "Verbraucher" und "Schuldner" die Rede. In seiner Mitteilung zum Kabinettsbeschluss ging das Justizministerium mit keinem Wort auf die Änderungen ein.

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