Verallgemeinernde Verwendung grammatisch maskuliner Form
In einem Leitfaden für die Formulierung von Rechtsvorschriften ist eigentlich geregelt: "Herkömmlich wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet (generisches Maskulinum)." Wenn das Geschlecht für den jeweiligen Zusammenhang unwichtig sei, könne diese Vereinfachung gerechtfertigt sein.
Zweifel an Verfassungsmäßigkeit ursprünglichen Gesetzentwurfs
Das Bundesinnenministerium hatte deshalb Zweifel angemeldet, ob der ursprüngliche Gesetzentwurf mit den weiblichen Formen verfassungsgemäß war. Das generische Femininum sei "zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachlich nicht anerkannt." Möglicherweise gelte das Gesetz dann nur für Frauen.
Fortschrittlicher und effektiver Rechtsrahmen zu Unternehmenssanierung
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nannte die Novelle einen "Meilenstein für einen fortschrittlichen und effektiven Rechtsrahmen zur Unternehmenssanierung". Sie stellte in Aussicht: "Gerade auch Unternehmen, die aufgrund der COVID-19 Pandemie unverschuldet ins Straucheln geraten sind, aber über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen, werden von den Neuerungen profitieren können." Geplant ist, dass Unternehmen, die eine Mehrheit ihrer Gläubiger von ihren Sanierungsplänen überzeugen können, ihr Konzept dafür künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen können. Der Bundestag muss den Neuerungen noch zustimmen.