Donnerstag, 11.3.2021
Medienarbeit kirchlicher gGmbH zugunsten der Mitglieder nicht umsatzsteuerpflichtig

Tätigkeiten einer gemeinnützigen kirchlichen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder sind nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn sie allen christlichen Kirchen zugutekommen und sich der Vorteil für den einzelnen Gesellschafter nur mittelbar aus diesen allgemeinen Vorteilen für alle Kirchen ableitet. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 23.09.2020 entschieden.

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