Montag, 17.5.2021
Gewinnverteilung bei GbR kann von Aufteilung des Anteilswerts für Erbschaftsteuerzwecke abweichen

Ein von der Vermögensbeteiligung abweichender Gewinnverteilungsschlüssel bei einer GbR muss die Verteilung des Werts des Betriebsvermögens für Erbschaftsteuerzwecke nicht unbedingt beeinflussen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

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