Der Präsident des Gerichts der Europäischen Union hat einen Eilantrag des Bremer Raumfahrtunternehmens OHB wegen Nichtberücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen zum Bau europäischer Galileo-Navigationssatelliten nach Vornahme einer Interessenabwägung zurückgewiesen. Dabei unterstreicht er, dass eine Aussetzung der Entscheidungen erhebliche technische und finanzielle Folgen für das Weltraumprogramm der Union hätte.
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