Galileo-Vergabe: EuG-Präsident weist Eilantrag Bremer Raumfahrtfirma OHB zurück

Der Präsident des Gerichts der Europäischen Union hat einen Eilantrag des Bremer Raumfahrtunternehmens OHB wegen Nichtberücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen zum Bau europäischer Galileo-Navigationssatelliten nach Vornahme einer Interessenabwägung zurückgewiesen. Dabei unterstreicht er, dass eine Aussetzung der Entscheidungen erhebliche technische und finanzielle Folgen für das Weltraumprogramm der Union hätte.

Bremer Raumfahrtunternehmen bei Galileo-Vergabe nicht berücksichtigt

Die OHB System AG klagt auf Nichtigkeit von Entscheidungen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), mit denen ein öffentlicher Auftrag über den Bau neuer Galileo-Navigationssatelliten an die Konkurrenz, den deutsch-französischen Airbus-Konzern und die italienisch-französische Thales Alenia Space, vergeben worden ist. OHB hat sämtliche Satelliten der ersten Galileo-Generation gebaut. Laut Unternehmen sind 22 bereits im All und weitere zwölf fertiggestellt.

Eilantrag auf Vollzugsaussetzung der ESA-Entscheidungen

Neben ihrer Klage beantragte die OHB System AG beim EuG, den Vollzug der ESA-Entscheidungen per einstweiliger Anordnung auszusetzen. Sie machte geltend, ihre Konkurrentin Airbus habe ein Mitglied ihres Führungspersonals eingestellt, das zuvor maßgebend an der Erstellung ihres Angebots mitgewirkt habe. Sie vermutet, dass dieser frühere Mitarbeiter rechtswidrig sensible Informationen erhalten habe, die geeignet seien, seinem neuen Arbeitgeber Airbus im Rahmen der Auftragsvergabe unzulässige Vorteile zu verschaffen.

EuG-Präsident betont technische und finanzielle Folgen für Weltraumprogramm

Der Präsident des EuG hat den Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen. Zwar entbehre der Antrag dem ersten Anschein nach nicht völlig einer ernsthaften Grundlage und der geltend gemachte Schaden sei auch objektiv gesehen schwer. Die Abwägung der Interessen spreche aber gegen den Erlass der einstweiligen Anordnung. Denn anderenfalls könnten die Verträge nicht geschlossen werden, was erhebliche technische und finanzielle Folgen für das Weltraumprogramm der Union hätte. Demgegenüber könnte der aus dem Verlust der Aufträge für die OHB System AG entstehende Schaden bewertet und voll ersetzt werden. Ferner betrügen die von dem Unternehmen erwarteten  Gewinneinbußen und die ihren Mitarbeitern zu zahlenden Abfindungen zwar etwa 30 Millionen Euro, müssten aber ins Verhältnis zum Milliarden-Volumen der europäischen Satellitennavigationsprogramme gesetzt werden.

EuG, Beschluss vom 26.05.2021 - ‑54/21 R

Redaktion beck-aktuell, 27. Mai 2021.