Montag, 4.9.2023
Mittwoch, 2.8.2023
Airline haftet für wetterbedingte Flugverspätung

Kommt ein Flug stark verspätet am Zielort an, löst das Entschädigungsansprüche der Fluggäste aus. Der Haftung kann sich die Airline nicht mit dem Argument entziehen, schlechtes Wetter habe zu der Verspätung geführt. Das gilt laut Landgericht Lübeck auch, wenn wetterbedingter Kerosinmangel angeführt wird.

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