Mittwoch, 9.2.2022
Keine Anklage trotz Volksverhetzung durch Wahlplakate

Auch wenn die im Mai 2019 im räumlichen Umfeld der Pforzheimer Synagoge angebrachten Wahlplakate der Partei "Die Rechte" den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten, durfte das Verfahren eingestellt werden. Die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, es seien keine individuell zu belangenden Täter zu ermitteln, sei nicht zu beanstanden, so das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Staatsanwaltschaft sei nicht zur Anklageerhebung gegen die Parteivorsitzenden oder zu weiteren Ermittlungen verpflichtet. 

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