Mittwoch, 7.2.2024
Weniger an Umgang bedeutet kein Mehr an Gerichtskosten

Im Rahmen der Kostenentscheidung im Umgangsverfahren bedeutet ein Weniger an Umgang in der Regel nicht, dass man "verloren" und deshalb mehr Kosten zu tragen hat. Das Kindeswohl stehe im Vordergrund, betonte das OLG Karlsruhe.

Mehr lesen