Weniger an Umgang bedeutet kein Mehr an Gerichtskosten
Im Rahmen der Kostenentscheidung im Umgangsverfahren bedeutet ein Weniger an Umgang in der Regel nicht, dass man "verloren" und deshalb mehr Kosten zu tragen hat. Das Kindeswohl stehe im Vordergrund, betonte das OLG Karlsruhe.
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