Mittwoch, 21.6.2023
Kein Schadenersatz nach Fahrradsturz über Teererhöhung
Die Klage einer Fahrradfahrerin auf Schadenersatz gegen die Stadt Wiehl nach einem Sturz über eine zehn Zentimeter hohe und 30 Zentimeter breite Teererhöhung bleibt erfolglos. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln scheiden Ansprüche schon mangels verkehrswidrigen Zustands aus. Das Hindernis sei zudem ausreichend erkennbar gewesen. Die Klägerin treffe darüber hinaus aufgrund ihrer unangepassten Geschwindigkeit ein anspruchsausschließendes Mitverschulden. Mehr lesen
Dienstag, 10.1.2023
Schmerzensgeld nach Fahrradsturz durch losgerissenen Hund

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einem Mann, der beim Fahrradfahren durch einen losgerissenen Hund zu Fall gebracht worden war, für die erlittenen Beeinträchtigungen, unter anderem Rupturen am Handgelenk, ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zuerkannt. Der Verlust an Lebensqualität durch Einbüßen der Möglichkeit, Motorrad und sportlich Fahrrad zu fahren, sei damit angemessen ausgeglichen.

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