Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einem Mann, der beim Fahrradfahren durch einen losgerissenen Hund zu Fall gebracht worden war, für die erlittenen Beeinträchtigungen, unter anderem Rupturen am Handgelenk, ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zuerkannt. Der Verlust an Lebensqualität durch Einbüßen der Möglichkeit, Motorrad und sportlich Fahrrad zu fahren, sei damit angemessen ausgeglichen.
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