Donnerstag, 18.11.2021
Deutsche Vorratsdatenspeicherung nicht mit Unionsrecht vereinbar

Die in Deutschland aktuell auf Eis liegende Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit Unionsrecht vereinbar. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona bekräftigte in seinem Schlussantrag mit deutlichen Worten die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt ist.

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