Frankreich hat die Europäische Kommission wirksam gemäß der Pflanzenschutzverordnung über die Notwendigkeit von Notfallmaßnahmen insbesondere zum Bienenschutz unterrichtet. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 08.10.2020 entschieden. Frankreich hatte die Verwendung mehrerer neonikotinoider Wirkstoffe verboten, die von der Kommission zugelassen worden waren.
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