Mittwoch, 7.6.2023
Wie lange darf die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses dauern?

Der Testamentsvollstrecker ist gesetzlich verpflichtet, den Erben "unverzüglich" nach der Annahme seines Amtes ein Verzeichnis über den seiner Verwaltung unterliegenden Nachlass vorzulegen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass dies aber nicht zwingend bedeute, dass die Erstellung innerhalb weniger Wochen erfolgen muss. Vielmehr könne dies bei einem größeren und komplexeren Nachlass auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

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