Donnerstag, 25.1.2024
Kein Kindergeld wegen Freiwilligendiensts zwischen Studienabschnitten

Wer sein Studium mit dem Bachelor abschließt und dann einen Freiwilligendienst leistet, hat laut BFH eine Erstausbildung abgeschlossen. Das habe Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch, an denen auch ein späteres Masterstudium nichts mehr ändert.

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