Donnerstag, 30.9.2021
AMNOG-Schiedsspruch zu Erstattungsbetrag für Arzneimittel Regadenoson rechtmäßig

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens gegen den Spruch der AMNOG-Schiedsstelle zum Erstattungsbetrag für das Arzneimittel Regadenoson abgewiesen. Der Schiedsspruch sei rechtmäßig. Das Unternehmen könne sich auch nicht in Bezug auf die Nutzenbewertung, auf der der Spruch beruhe, auf seine Stellung als zulassungsrechtliche Solistin berufen. Das LSG hat die Revision zugelassen.

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