Donnerstag, 16.5.2024
Niedrige Beweggründe: Grundsatz der Spezialität

Verwirklicht ein Täter das spezielle Mordmerkmal der Ermöglichungsabsicht, kann ihm das Gericht nicht gleichzeitig niedrige Beweggründe dafür zur Last legen. Der BGH betonte, dass die speziellen Mordmerkmale die Allgemeinen verdrängen.

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