Die Erbeinsetzung eines Vereins, der in dieselbe hierarchische katholische Organisation wie die Pflegeeinrichtung der Erblasserin ohne Begründung eines Über- und Unterordnungsverhältnisses eingebunden ist, kann wirksam sein. Die Begünstigung des juristisch von der Pflegeeinrichtung unabhängigen Vereins beinhaltet laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main keinen Verstoß gegen die Verbotsnormen des Hessischen Heim- und Pflegegesetzes (HGBP).
Mehr lesenNutzt ein Berufsbetreuer die Hilflosigkeit des Betreuten gezielt aus, um nur kurze Zeit nach seiner Bestellung seine testamentarische Erbeinsetzung zu erwirken, für die er selbst einen Notar beauftragt und ist er auch bei der Aufnahme des Testaments anwesend, ist das Testament sittenwidrig und nichtig. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und einen Herausgabeanspruch des Nachlasspflegers bestätigt.
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