Weil er Sex-Aufnahmen einer Internet-Bekanntschaft auf Porno-Portalen hochgeladen hat, muss ein Geschäftsmann der in der Öffentlichkeit bekannten Frau 120.000 Euro Entschädigung zahlen. Das LG Düsseldorf hat die hohe Summe mit der Schwere der Rechtsverletzung und der wirtschaftlichen Lage des Mannes begründet.
Mehr lesenKünstler, die in der Hochphase der Corona-Pandemie nicht – oder nur unter Einschränkungen – auftreten durften, haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat der BGH heute entschieden. Vergeblich geklagt hat damit ein Berufsmusiker, der im ersten Lockdown Live-Auftritte absagen musste.
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