Freitag, 15.5.2020
Haftstrafen für Betreiber der Kinderporno-Plattform "Elysium" überwiegend bestätigt

Die Verurteilungen der Betreiber der Kinderpornografie-Plattform "Elysium" sind überwiegend rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof jetzt mitteilte, hat er bereits am 15.01.2020 ein Urteil des Landgericht Limburg aus dem März 2019 bestätigt, wonach die Angeklagten mehrere Jahre ins Gefängnis müssen. Bei einem der Männer muss allerdings neu über die Gesamtfreiheitsstrafe und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung entschieden werden.

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