Zwar erfreut sich das Einwurf-Einschreiben als günstige Zustellungsart großer Beliebtheit, aber einen gerichtsfesten Zugangsnachweis hat man laut LAG Baden-Württemberg nur mit dem Auslieferungsbeleg der Post. Das LAG ließ den Einlieferungsbeleg mit Sendestatus als Zugangsnachweis nicht ausreichen.
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