Dienstag, 30.3.2021
Krankenkasse muss bei dauerhaftem Haarausfall Echthaarperücke bezahlen

Eine dauerhaft kahlköpfige Frau kann von der Krankenkasse auch die Versorgung mit einer Echthaarperücke verlangen, wenn sich dies langfristig als die kostengünstigste Variante darstellt. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem gestern veröffentlichten Gerichtsbescheid vom 18.02.2021 entschieden. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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