Mittwoch, 28.2.2024
Stadt darf zu Ermittlung von Geschossflächen keine Drohnen einsetzen

Eine Stadt darf mit Kameras bestückte Drohnen nicht über Wohngrundstücke fliegen lassen, um für eine Beitragserhebung relevante Tatsachen (hier: die Geschossflächen von Wohnhäusern) zu ermitteln. Der Befliegung stehe das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwohner entgegen, so der BayVGH.

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