Eine Stadt darf mit Kameras bestückte Drohnen nicht über Wohngrundstücke fliegen lassen, um für eine Beitragserhebung relevante Tatsachen (hier: die Geschossflächen von Wohnhäusern) zu ermitteln. Der Befliegung stehe das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwohner entgegen, so der BayVGH.