Dienstag, 13.7.2021
DITIB Hessen obsiegt im Streit um Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts

Die Sechste Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat am 02.07.2021 über die Aussetzung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit dem DITIB Landesverband Hessen e.V. mündlich verhandelt und entschieden, dass die Aussetzung in der Form, wie sie durch das Kultusministerium erfolgte, nicht rechtskonform war. Die Kooperation ist daher fortzusetzen, in welcher Form, ist aber noch unklar.

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