Zum 1. April ist die Reform des Disziplinarrechts des Bundes in Kraft getreten. Damit können seit Montag Verfassungsfeinde leichter aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Das soll den Behörden vor allem langwierige Disziplinarklagen vor Gericht ersparen.
Mehr lesenEine Lehrerin, die während der Corona-Pandemie bereits vor Ferienbeginn nach Sri Lanka geflogen und erst nach Ferienende zurückgekommen ist, wurde zu Recht aus dem Dienst entfernt. Die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme sei gerechtfertigt, weil sie die Schule über ihre Abwesenheit getäuscht habe, befand das Schleswig-Holsteinische OVG.
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