Die geplante Änderung des Disziplinarrechts, mit der Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden sollen, stößt bei der Opposition im Bundestag auf Bedenken.
Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs kritisierte die CDU-Abgeordnete Petra Nicolaisen die vorgesehene Disziplinarverfügung am Donnerstag als "systemwidrig".
Disziplinarmaßnahmen sollen künftig per Verfügung durchsetzbar sein
Nicolaisen forderte, die bestehende Systematik zu erhalten und stattdessen die Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Christian Wirth von der AfD bezeichnete das Vorhaben sogar als "Startschuss für eine Säuberungsaktion". Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte und Richter – wie die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts – sollen nach den Plänen der Bundesregierung künftig per Verfügung durchsetzbar sein. Das soll den zuständigen Behörden langwierige Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten ersparen. Diese dauern nach Angaben des Innenministeriums derzeit durchschnittlich vier Jahre. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung künftig unmittelbar zum Verlust der Beamtenrechte führt.
Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2023 (dpa).
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Herrmann, Herausforderung des Dienst- und Disziplinarrechts durch Verfassungsfeinde, NVwZ 2023, 128
Schmitt, Möglichkeiten des Dienstherrn zum Umgang mit Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst, NVwZ 2023, 25
Aus dem Nachrichtenarchiv
Kabinett beschließt beschleunigte Disziplinarverfahren, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.02.2023, becklink 2026147