Dienstag, 28.7.2020
Diesel-Kauf nach Herbst 2015: BGH macht VW-Klägern wenig Hoffnung

Diesel-Kläger, die ihr Auto erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft haben, dürften es schwer haben, trotzdem Schadenersatz von VW zu bekommen. Das zeichnete sich am 28.07.2020 in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ab. Die Richter halten es für wenig wahrscheinlich, dass jemand nach diesem Zeitpunkt von dem Skandal überhaupt nichts mitbekommen haben soll und völlig arglos war. Auch Deliktszinsen muss VW wohl nicht zahlen.

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