Schlechte Belüftung und das kleine Büro teilte sie sich mit zwei Kolleginnen, die auch Corona hatten: Aus Sicht des VG Neustadt an der Weinstraße war die Infektion einer Beamtin mit dem SARS-CoV-2 Virus trotzdem kein Dienstunfall. Ohne Publikumsverkehr sei das kein besonders gefährlicher Dienstort.
Mehr lesenHat ein Polizeibeamter über längere Zeit eine psychisch belastende Tätigkeit wie die Sichtung kinderpornografischen Materials ausgeübt, so kann eine dadurch herbeigeführte Stresserkrankung nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Denn es fehle an dem erforderlichen plötzlichen Ereignis, so das VG Braunschweig.
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