Donnerstag, 15.2.2024
Verrat von Dienstgeheimnissen durch Polizisten kein "Whistleblowing"

Nach Ansicht des BGH ist ein Polizist, der einem Journalisten mehrfach Dienstgeheimnisse ausgeplaudert hat, zu milde bestraft worden. Das LG Lübeck sah "das Ansehen der Landespolizei und das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine sachgerechte Amtsführung" nicht erschüttert. Nun muss es den Fall komplett neu aufrollen.

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Mittwoch, 12.4.2023
Bewährungsstrafe für Verrat von Dienstgeheimnissen an Drogendealer

Wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen an Drogenhändler hat das Amtsgericht Hamburg eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Frau gestand, dass sie zwischen 2016 und 2021 in 18 Fällen Daten aus dem staatsanwaltschaftlichen Auskunftssystem unberechtigt abfragte und an ihre Kinder und deren Freunde weiterleitete. Als Motiv gab die Angeklagte Mutterliebe an.

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