Bewährungsstrafe für Verrat von Dienstgeheimnissen an Drogendealer

Wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen an Drogenhändler hat das Amtsgericht Hamburg eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Frau gestand, dass sie zwischen 2016 und 2021 in 18 Fällen Daten aus dem staatsanwaltschaftlichen Auskunftssystem unberechtigt abfragte und an ihre Kinder und deren Freunde weiterleitete. Als Motiv gab die Angeklagte Mutterliebe an.

Angst um Tochter und Enkel als Tatmotiv

Eine ihrer Töchter habe 2016 einen Mann kennen gelernt, der ein Drogenproblem hatte, erklärte die inzwischen freigestellte Justizobersekretärin. Die Tochter sei von ihm schwanger geworden und zu ihm gezogen. Die Angeklagte befürchtete, dass die Polizei in der Wohnung der jungen Familie auftauchen würde. "Ich habe Angst um meine Tochter und um meinen kleinen Enkel gehabt", sagte die 58-Jährige. Sie schaute in die Ermittlungsakten, machte Fotos und schickte diese über Whatsapp an ihre Tochter. Über ihren Tisch gingen Haftsachen, Anklageschriften und andere Schriftstücke der Staatsanwaltschaft. Mit den Informationen versorgte sie auch ihre zweite Tochter und ihren Sohn sowie zumindest indirekt auch deren Freunde. Einige von ihnen wurden inzwischen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, wie der Staatsanwalt erklärte.

AG verwies auf Schaden für die Justiz 

Die Angeklagte hatte nach eigenen Angaben 1983 bei der Staatsanwaltschaft als Angestellte begonnen. Nach einigen Jahren wurde sie verbeamtet. "Ich habe mich da so wohl gefühlt", sagte die Justizobersekretärin. Sie vermisse ihre Arbeit und wundere sich, "wie dumm und doof ich war". Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird die Beamtin nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Ihr Verteidiger hatte elf Monate Haft beantragt, um ihr einen Verbleib im Staatsdienst zu ermöglichen. Das lehnte die Richterin nach Angaben eines Gerichtssprechers ausdrücklich ab. Die Angeklagte habe dem Ansehen der Justiz schweren Schaden zugefügt. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und sechs Monate Haft gefordert.

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 12. April 2023 (dpa).