Die EU hat die Werbung für Biozidprodukte – sprich Desinfektionsmittel – beschränkt. Insbesondere dürfen die Risiken dieser Produkte für Gesundheit oder Umwelt nicht verschleiert werden. Vor diesem Hintergrund hat der EuGH entschieden, dass Biozidprodukte nicht als "hautfreundlich" beworben werden dürfen.
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