Donnerstag, 11.1.2024
Unleserliches Datum auf Umschlag: Unwirksame Ersatzzustellung

Postzusteller müssen leserlich schreiben: Ist das auf dem Umschlag eines durch Einwurf in den Briefkasten zugestellten Schriftstücks vermerkte Datum nicht eindeutig erkennbar, führt dies laut OLG Koblenz zur Unwirksamkeit der Ersatzzustellung.

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