Dienstag, 25.7.2023
Stromanbieter darf Kundendaten nicht anlasslos an Schufa übermitteln

Der Energieversorger Eprimo darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Datenschutzhinweise mehr verwenden, die ihm die anlasslose Weitergabe personenbezogener Daten an die Schufa und eine andere Auskunftei ermöglichen würden. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

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