Egal ob beim Mietvertrag, dem Handyanbieter oder dem Stromversorger: Mit einem schlechten Schufa-Eintrag hat man oft wenig Chancen. Nun hat der EuGH klargestellt, dass sowohl das "Scoring" als auch die längere Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung gegen die DS-GVO verstoßen.
Mehr lesenDer Energieversorger Eprimo darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Datenschutzhinweise mehr verwenden, die ihm die anlasslose Weitergabe personenbezogener Daten an die Schufa und eine andere Auskunftei ermöglichen würden. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
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