Behörden dürfen Datenträger nicht auf Vorrat sicherstellen: Bleibt die Auswertung über Jahre liegen, kippt die Maßnahme – selbst bei einem Anfangsverdacht wegen Kinderpornografie, so das LG Köln.
Mehr lesenDie Neue Richtervereinigung (NRV) wendet sich gegen die offenbar massenhafte Auslesung der Smartphones Geflüchteter durch das BAMF. Die gewonnenen Informationen führten selten zu relevanten Erkenntnissen für das Asylverfahren. Demgegenüber sei die Intensität der hiermit verbundenen Grundrechtseingriffe hoch. Daher müssten die gesetzlichen Voraussetzungen und die Notwendigkeit einer solchen Erhebung im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
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