Das Medienhaus Correctiv muss an seiner Berichterstattung über eine auf dem rechten Geheimtreffen in Potsdam verlesene Spenderliste nichts ändern. Dies hat das LG Hamburg entschieden und insbesondere festgehalten, dass Correctiv über die genannten Spender auch individualisierend berichten darf.
Mehr lesenDer Jurist Ulrich Vosgerau sieht sich in der Correctiv-Berichterstattung zum rechten Geheimtreffen in Potsdam falsch dargestellt – und hatte drei konkrete Formulierungen angegriffen. In einem Punkt hat ihm das LG Hamburg recht gegeben: Es sei davon auszugehen, dass der Bericht eine Äußerung Vosgeraus zu den Erfolgsaussichten massenhaft eingelegter Wahlprüfungsbeschwerden falsch wiedergebe.
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