Ein Journalist hat keinen Anspruch auf Herausgabe der sogenannten Corona-Erlasse des Niedersächsischen Justizministeriums. Das stellte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Beschwerdeverfahren klar und kippte eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz. Zur Begründung hieß es, die Erlasse seien keine Umweltinformationen im Sinn des Umweltinformationsgesetzes.
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