Der Bund wird ab dem 11.10.2021 nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Dienstag für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Das seien insbesondere Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Mehr lesenEine Mutter wollte nach einer vom Gesundheitsamt durchgeführten Corona-Schnelltestung in der Schulklasse ihres Kindes eine Anklage wegen Körperverletzung erzwingen. Das letztlich befasste Oberlandesgericht Oldenburg erteilte dem aber mangels hinreichenden Tatverdachts eine Absage. Ein von der Mutter vorgelegtes ärztliches Attest könnte aber für die ausstellende Ärztin noch ein juristisches Nachspiel haben.
Mehr lesenEin Landkreis darf Schüler vom Präsenzunterricht ausschließen, wenn ihre Zustimmungserklärung zur Teilnahme an Corona-Schnelltests in der Schule fehlt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden und den Eilantrag von zwei Grundschülern aus dem Burgenlandkreis abgelehnt. Ohne die Maßnahme sei das Risiko, dass sich durch den Unterricht in den Schulen die Ausbreitung des Coronavirus verstärke, wesentlich höher.
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