Ein Möbelhaus, das während des Corona-Lockdowns Ende 2020 schließen musste, durfte die Miete für eine angemietete Lagerhalle nicht kürzen. Dies hat am 29.03.2022 das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Die Lagerhalle sei in ihrer Funktion durch den Lockdown nicht betroffen gewesen, da die Firma während des Lockdowns Möbel online und auch stationär über "click & collect" verkauft habe. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Mehr lesenBetreiber von Gaststätten, die aufgrund hoheitlicher Corona-Beschränkungen zeitweise schließen mussten, haben kein Recht zur Minderung ihrer Miete oder Pacht. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Es liege weder ein Mangel noch Unmöglichkeit vor. Auch eine Vertragsanpassung unter dem Aspekt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage verneinte das OLG in den beiden entschiedenen Fällen. Es hat jeweils die Revision zugelassen.
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